Der Doppelhaushalt der Stadt Solingen
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Liebe Leserin, lieber Leser, der Entwurf des Doppelhaushaltes für die Jahre 2025/2026 wurde am 26. September 2024 von der Verwaltung in den Rat der Stadt Solingen eingebracht. Der Finanzausschuss hat sich in einer Klausursitzung am 02.12.2024 mit den Empfehlungen der Fachgremien und zwischenzeitlichen Änderungen des Haushaltsentwurfes befasst und eine Beschlussempfehlung an den Rat ausgesprochen. Die Beschlussfassung des Rates erfolgte daraufhin in der Sitzung am 05.12.2024. Der Haushalt wurde von der Kommunalaufsicht am 15.05.2025 genehmigt. Die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung erfolgte im Amtsblatt Nr. 21 am 22.05.2025.Inhaltlich ist der Haushaltsplan in vier Themenblöcke unterteilt, die Sie in dem links stehenden grauen Indexbereich auswählen können. Die zu dem Themenblock hinterlegten Informationen werden dann als Verlinkungen im Hauptbereich dieser Seite angezeigt. Alle Informationen stehen im plattformübergreifenden PDF-Format zur Verfügung. Beachten Sie bitte, dass der gesamte Haushaltsentwurf rund 880 Seiten umfasst und dass vor allem die zusammengefassten Druckdateien meist sehr groß sind und aus vielen Seiten bestehen. Deshalb sind bei den meisten Links Informationen zum Umfang und zur Größe der hinterlegten Datei vermerkt. Für einen gezielten Zugriff auf einzelne Informationen haben wir zusätzlich auch die Verlinkung auf die entsprechenden Einzeldateien berücksichtigt. Bei Rückfragen zur Darstellung oder zu Inhalten des Solinger NKF-Haushaltes wenden Sie sich bitte an die im Impressum aufgeführten Kontaktadressen. Daniel Wieneke |
![]() Daniel Wieneke Stadtkämmerer |
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Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2025 (Entwurf)
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Entwurf der Nachtragssatzung (Format: PDF | 1 Seite | 179 KB) |
Mit der Nachtragssatzung soll der in § 4 festgesetzte Höchstbetrag der Kredite, die in 2025 zur
Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, von 713 Mio. EUR auf 760 Mio. EUR erhöht werden.
Der Entwurf der Nachtragssatzung (DS 426/2025) wurde dem Rat zugeleitet und im Amtsblatt bekanntgemacht. Einwendungen gegen den Satzungsentwurf können vor der Beschlussfassung im Zeitraum vom 12. bis zum 29.12.2025 eingelegt werden. |
Sitzung des Rates am 05.12.2024 (Beschlussfassung)
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Beschlussauszug (DS-Nr. 6773) |
Der Rat ist der Beschlussempfehlung gefolgt |
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Unterlagen zur Ratssitzung (DS-Nr. 6773): |
Für die Beschlussfassung wurden dem Rat - ergänzend zum ursp. eingebrachten Haushaltsentwurf - folgende Unterlagen vorgelegt:
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Ratssitzung am 26. September 2024 (Haushaltseinbringung)
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Unterlagen zur Ratssitzung (Format: PDF | 340 Seiten | 6.026 KB) |
Die anläßlich der Haushaltseinbringung gedruckten Unterlagen (einschl. einer produktscharfen Sachkontenliste und einer Übersicht über die geplanten Investitionsvorhaben) beinhalten im Hinblick auf eine Reduzierung des Druckvolumens lediglich Teile des gesamten Haushaltsentwurfes. Die vollständige Fassung des Haushaltsentwurfes einschließlich aller Teilpläne und Anlagen wird im Internet zur Verfügung gestellt. |
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Grafiken zum Haushaltsentwurf (Format: PDF | 17 Seiten | 390 KB) |
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